AGB - Cut Design

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur CutDesign, Loeweg 22b - 47669 Wachtendonk
 
 
1. Allgemeines
 
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Werbeagentur CutDesign
 
und dem Auftraggeber ausschließlich.
 
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese
 
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
 
 
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Werbeagentur CutDesign in Kenntnis entgegenstehender
 
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
 
 
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Werbeagentur CutDesign
 
ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Werbeagentur CutDesign und dem Auftraggeber
 
zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher
 
Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung der Werbeagentur CutDesign als maßgeblich.
 
      
 
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
 
2.1 Jeder der Werbeagentur CutDesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
 
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
 
 
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
 
gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben
 
sein sollten. Damit stehen der Werbeagentur CutDesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
 
      
 
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Werbeagentur CutDesign
 
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
 
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Werbeagentur CutDesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
 
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für
 
Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.
 
      
 
2.4 Die Werbeagentur CutDesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
 
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der
 
Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen
 
Auftraggeber und Designer.
 
               
 
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
 
 
2.6 Die Werbeagentur CutDesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das
 
Produkt als Urheber genannt zu werden.
 
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Werbeagentur CutDesign zum Schadenersatz.
 
Ohne Nachweis kann die Werbeagentur CutDesign 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag
 
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
 
 
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß
 
auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 
 
3. Vergütung
 
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des
 
Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
 
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der ges. MwSt. zu zahlen sind.
 
               
 
3.2 Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Werbeagentur CutDesign berechtigt,
 
nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen
 
Vergütung zu verlangen.
 
 
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
 
4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium,
 
die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
 
 
4.2 Die Werbeagentur CutDesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
 
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Werbeagentur CutDesign entsprechende
 
Vollmacht zu erteilen.
 
               
 
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur CutDesign
 
abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Werbeagentur CutDesign im Innenverhältnis von sämtlichen
 
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
 
Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
 
 
4.4 Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos,
 
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
 
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen
 
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zahlbar binnen 5 Tagen nach
 
Rechnungslegung rein netto. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto.
 
 
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
 
 
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen (z.B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen)
 
so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder
 
erfordert er von der Werbeagentur CutDesign hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen
 
zu leisten, und zwar 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/2 nach Auslieferung bzw. Fertigstellung.
 
               
 
5.4 Bei Zahlungsverzug verlangt die Werbeagentur CutDesign ab dem 8. Tag nach Zahlungsziel
 
(es gilt das auf Rechnungen aufgedruckte Datum) Verzugszins von mind. 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
 
Europäischen Zentralbank p.a., maximal jedoch 10 %. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt
 
davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
 
 
6. Eigentumsvorbehalt etc.
 
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
 
 
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die  Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt,
 
unbeschädigt an die Werbeagentur CutDesign zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig
 
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
 
 
6.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 
 
6.4 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur gegen den
 
Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum der Werbeagentur CutDesign.
 
Ebenso behält sich die Werbeagentur CutDesign sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte
 
an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor.
 
Diese Sicherheit wird Werbeagentur CutDesign auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr nominaler Wert ihre
 
Forderungen nachhaltig und um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
6.5 Eine zum Erwerb des Eigentums durch Werbeagentur CutDesign etwa erforderliche Übergabe wird durch die schon jetzt
 
getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner der Werbeagentur CutDesign die Sache wie ein Entleiher für die
 
Agentur verwahrt oder, soweit er die Sache selbst nicht besitzt, die Übergabe bereits jetzt durch die Abtretung des
 
Herausgabeanspruches gegen den Besitzer an die Werbeagentur CutDesign ersetzt.
 
 
6.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie separiert und gekennzeichnet zu lagern
 
und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
 
 
6.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Werbeagentur CutDesign
 
berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder Abtretung von
 
Herausgabeansprüchen des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Alle erforderlichen Auskünfte hierzu muss der
 
Vertragspartner auf Verlangen der Werbeagentur CutDesign hin sofort erteilen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung
 
der Vorbehaltsware durch die Werbeagentur CutDesign liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie erklärt dieses
 
ausdrücklich schriftlich.
 
 
7. Digitale Daten
 
7.1 Die Werbeagentur CutDesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
 
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu
 
vereinbaren und zu vergüten.
 
 
7.2.1 Hat die Werbeagentur CutDesign dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
 
schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werde. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist
 
grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der Werbeagentur CutDesign.
 
 
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
 
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur CutDesign Korrekturmuster vorzulegen.
 
 
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur CutDesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.
 
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur CutDesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die
 
notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem
 
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
               
 
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Werbeagentur CutDesign 10 bis 20 einwandfreie
 
ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Werbeagentur CutDesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
 
zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.
 
Dies gilt auch für Fotos der durch die Werbeagentur CutDesign gefertigten Aufträge.
 
Dies gilt auch für Fotodokumentationen, der durch die Werbeagentur CutDesign, gefertigten Aufträge.
 
               
 
9. Gewährleistung
 
9.1 Die Werbeagentur CutDesign verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere
 
auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
 
 
9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der
 
Werbeagentur CutDesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
 
 
10. Haftung
 
10.1 Die Werbeagentur CutDesign haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem
 
Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und
 
Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Werbeagentur CutDesign nur bei der Verletzung vertragswesentlicher
 
Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn
 
ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
 
Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
 
 
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die
 
Werbeagentur CutDesign gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Werbeagentur
 
CutDesign kein Auswahlverschulden trifft. Die Werbeagentur CutDesign tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
 
 
10.3 Sofern die Werbeagentur CutDesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr
 
zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung
 
an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme der Werbeagentur CutDesign
 
zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
 
 
10.4 Der Auftraggeber stellt die Werbeagentur CutDesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Werbeagentur
 
CutDesign stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt.
 
Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
 
 
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für
 
die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
 
 
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen
 
entfällt jede Haftung der Werbeagentur CutDesign.
 
 
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit
 
des Produktes haftet die Werbeagentur CutDesign nicht.
 
 
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
 
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
 
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
 
Die Werbeagentur CutDesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
 
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die
 
Werbeagentur CutDesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
 
kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
 
davon unberührt.
 
 
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Werbeagentur CutDesign übergebenen Vorlagen
 
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die
 
Werbeagentur CutDesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
               
 
12. Schlussbestimmung
 
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz der Werbeagentur CutDesign.
 
 
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
 
 
12.3 Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
12.4 Gerichtsstand ist Duisburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
 
Die Werbeagentur CutDesign ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
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